Regelung der Prüfungsanmeldung

Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Prüfungsanmeldungen und im Sinne der Gleichbehandlung, hat der Vorstand folgende Regelung der Anmeldung zu Prüfungen getroffen:

Anmeldungen zu einer Prüfung sind ausschließlich schriftlich per vollständig ausgefülltem Meldeformular (auch im Internet) an die Meldestelle zu richten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Startgelds entsteht mit Einreichen der Anmeldung.

Das Startgeld kann jederzeit während der Übungsstunden an der Thekenkasse gegen Quittung entrichtet werden.

Die Anmeldung zur Prüfung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Meldestelle die Anmeldung bestätigt hat und das Startgeld entrichtet ist. Die Vergabe der Startplätze erfolgt im Zweifelsfall nach Eingang der Zahlung.

Die Teilnahme am Schutzdienst ist für zur VPG/IPO angemeldete Hunde in den 4 Wochen vor der Prüfung nur dann von der Zahlung des Schutzdienstgelds befreit, wenn das Startgeld gezahlt wurde.

Im Falle des Rücktritts von der Prüfung wird das Startgeld nur dann erstattet, wenn der freigewordene Startplatz durch einen Nachrücker belegt wird. Hierfür ist eine rechtzeitige Benachrichtigung der Meldestelle erforderlich. Im Falle einer Erkrankung des Hundes oder Hundeführers wird das Startgeld gegen Vorlage einer (tier-)ärztlichen Bescheinigung erstattet. In beiden Fällen erfolgt die Rückerstattung des Startgelds unter Anrechnung der Befreiung vom Schutzdienstgeld.

Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der Zustimmung des Vorstands.

Der Vorstand